Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Masseurleistungen, die der Masseur erbringt.
Leistungsumfang
Der Masseur bietet dem Kunden verschiedene Masseurleistungen an, die sich aus dem jeweiligen Behandlungsangebot ergeben. Die konkreten Leistungen werden vor Beginn der Behandlung vereinbart.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen erfolgen in der Regel telefonisch, per E-Mail oder in mündlicher Form. Der Termin wird bestätigt, sobald der Masseur ihn schriftlich oder mündlich gegenüber dem Kunden bestätigt hat. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls behält sich der Masseur das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungspreises zu erheben.
Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach der vereinbarten Leistung.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Masseur sämtliche Informationen mitzuteilen, die für die Behandlung relevant sind. Dazu zählen insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder sonstige Veränderungen am Körper.
Pflichten des Masseurs
Der Masseur ist verpflichtet, die Behandlung professionell durchzuführen und dabei alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Wohl des Kunden zu ergreifen. Er haftet für Schäden, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Masseurleistungen sind dem Internetauftritt www.kurtgilhofer.at zu entnehmen und werden jährlich angepasst. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung, die Rechnung wird per E-Mail verschickt. Der Masseur behält sich das Recht vor, die Rechnung nach Erbringung der Dienstleistung zu verschicken, jedoch besteht keine Verpflichtung, dies unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung zu tun. Der/Die Kund:in willigt zur Versendung per E-Mail ein. Der Masseur behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Eine Preisminderung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind nicht zulässig. Die Zahlung für überwiesene Leistungen ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, kann der Heilmasseur Mahnkosten für die Bearbeitungsgebühr erheben.
Datenschutz
Der Masseur verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Behandlung zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. In anonymisierter Form dürfen die Daten für interne Statistiken / Publikationen weiterverarbeiten werden.
Streitbeilegung
Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Masseur und dem Kunden wird angestrebt, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Hierfür kann der Kunde sich an die zuständige Verbraucherstreitschlichtungsstelle (https://www.verbraucherschlichtung.at) wenden. Der Masseur verpflichtet sich, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Der Masseur haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden selbst oder durch Dritte verursacht wurden, sowie für Schäden, die aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Kunden entstanden sind.
Vertragsdauer
Der Vertrag über die Masseurleistungen endet mit Abschluss der vereinbarten Behandlung.
Gewährleistung
§2 (1) MMHmG: Medizinische Masseure und Heilmasseure haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl der Patienten unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren. Jede eigenmächtige Heilbehandlung ist zu unterlassen.
Dokumentationspflicht
§3 (1) Masseure sind verpflichtet, Aufzeichnungen über jede in Behandlung übernommene Person, insbesondere über den tätigkeitsrelevanten Zustand der Person bei Übernahme der Behandlung, die ärztlichen Anordnungen, den Behandlungsverlauf sowie über Art und Umfang der angewandten Tätigkeiten, zu führen. (3) Die Dokumentation im Sinne des Abs. 1 und 2 ist durch den Dienstgeber bzw. durch den freiberuflich tätigen Heilmasseur mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Dies gilt auch im Falle der Niederlegung der beruflichen Tätigkeit.
Hygiene
Heilmasseure haben die notwendigen hygienischen Maßnahmen zu treffen, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. - Der Masseur muss Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten, um die Gesundheit seiner Patienten zu schützen.
Fortbildung
§2 (2) MMHmG: Masseure haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Aufklärungspflicht
Heilmasseure haben den Patienten vor Beginn der Behandlung über Art und Umfang der Behandlung aufzuklären und ihn über mögliche Risiken und Nebenwirkungen zu informieren.
Nebenwirkungen
Bei Auftreten von Nebenwirkungen oder Komplikationen während der Behandlung haben Heilmasseure diese unverzüglich anzuzeigen.
Rückmeldepflicht
Heilmasseure haben bestimmte, im Gesetz angeführte Krankheiten, die sie bei einem Patienten feststellen, unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Heilauftragspflicht
Heilmasseure dürfen nur auf ärztliche Verordnung tätig werden.
Schweigepflicht
§4 (1): "Der Heilmasseur hat über alle ihm bei Ausübung seines Berufes anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen Geheimnisse des Patienten, die nicht offenkundig sind, Stillschweigen zu bewahren. Dieses Berufsgeheimnis dauert auch nach Beendigung der Tätigkeit als Heilmasseur fort." Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Schweigepflicht, zum Beispiel wenn der Patient in akuter Lebensgefahr ist oder wenn es gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung von bestimmten Erkrankungen gibt. In diesen Fällen darf der Heilmasseur Informationen weitergeben, ohne gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen.
Informationspflicht
§ 33 MMHmG: Heilmasseure sind verpflichtet, den anordnenden Arzt unverzüglich über nicht dem Therapieverlauf entsprechende sowie für die weitere Behandlung bedeutsame gesundheitliche Auffälligkeiten zu informieren und die dafür notwendigen Daten zu übermitteln.
Rücktrittsrecht des Masseurs
Der Masseur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, unter anderem wenn der Kunde gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt oder die Behandlung unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
Haftpflichtversicherung
Der Masseur verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die sämtliche Schäden abdeckt, die im Rahmen der Behandlung entstehen können.
Weisungsrecht
Der Masseur behält sich das Recht vor, während der Behandlung Weisungen zu erteilen, die im Interesse einer erfolgreichen Behandlung oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu leisten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Masseurs.
Änderung der AGB
Der Masseur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite des Masseurs.
Absageregelung
Kann die Massage aus Gründen seitens des Masseurs nicht durchgeführt werden (z.B. durch Krankheit), kann dieser zu keinem Schadensersatz belangt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung.
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002351